Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Konsortium für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD – NFDI4Society) strebt an, die Website www.krisendaten.de entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen. Damit möchten wir die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfüllen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Inhalte unserer Websiten sind aufgrund der im Folgenden genannten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen nicht vollständig BITV-konform.

Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:

  • Tastaturbedienbarkeit und fehlende Alternativtexte in der Navigation

Gründe für die fehlende Barrierefreiheit in den genannten Bereichen sind:

  • Hohe Aufwände, die entsprechende Abwägungen erforderlich machen (siehe Artikel 5 “Unverhältnismäßige Belastung” der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir streben einen höchstmöglichen Grad an Barrierefreiheit an und arbeiten innerhalb unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten. Alle neuen Inhalte werden in der Regel so barrierefrei wie möglich bereitgestellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Internetauftrittes von KonsortSWD aufgefallen sind oder wenn Sie bestimmte Informationen auf dieser Website barrierefrei aufbereitet benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail unter: info@krisendaten.de oder rufen Sie uns an: 030 25491-820.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.krisendaten.de. Die Erklärung wurde am 23. April 2025 erstellt.

Schlichtungsverfahren

Sollten die Antworten auf Ihre Kontaktanfrage nicht zufriedenstellend sein, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich zu klären. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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